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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Die App auf Rezept kommt

15. Juli 2019

Dass Smartphone-Apps einen Nutzen in der Gesundheitsversorgung haben können, ist unstrittig. Weit verbreitet sind sie heute aber eher im Fitness-Bereich, in der klinischen Medizin führen sie noch ein Mauerblümchen-Dasein. Das soll sich ändern. Gesetzlich Versicherte sollen zukünftig einen Anspruch auf „digitale Gesundheitsanwendungen“ erhalten. Das hat das Bundeskabinett am 10. Juli beschlossen, als es das „Digitale Versorgungsgesetz“ (DVG) durchgewunken hat.

Doch was ist verschreibungsfähig? Gesundheits-Apps werden zukünftig nach einem Verfahren, das vom BfArM (Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte) noch entwickelt werden muss, als Medizinprodukte eingestuft. Anerkannte Produkte in einer Risikoklasse nicht höher als 2a sollen Ärzte wie Medikamente oder Hilfsmittel zu Lasten der GKV verordnen können. Zugelassene Apps sollen dabei über die normalen App-Stores von Apple und Google bezogen werden können, die Kasse erstattet das dann im Nachgang – so der Plan.

Ein Forschungsdatenzentrums soll das alles begleiten und evaluieren, nutzungsberechtigt wären unter anderen die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Parallel soll das BfArM Übersichten zu verordnungsfähigen Gesundheits-Apps für Vertragsärzte erstellen, sortiert nach Einsatzgebieten.

Unserer Meinung nach hat das DVG Potenzial, auch wenn viele Detailfragen noch offen sind. Fast auf den Tag genau 50 Jahre nach der ersten Mondlandung fühlt man sich an die Worte Neil Armstrongs erinnert: „Ein kleiner Schritt für den Menschen, ein großer Sprung für die Menschheit“. Ein bisschen zumindest …

 

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