Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf für ein eHealth-Gesetz in die parlamentarischen Beratungen verabschiedet. Gesundheitsminister Hermann Gröhe war zufrieden: „Mit dem eHealth-Gesetz machen wir Tempo“ ließ er im Anschluss an die Kabinettssitzung verkünden. Mit dem Gesetz reagierte der Minister auf die jahrelangen Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die auch im Buch Die Zukunft der medizinischen Information eingehend beschrieben wurde.
Aber ganz so atemberaubend ist das Tempo dann doch nicht. Erst in zwei Jahren sollen zum Beispiel Telekonsile bei der Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen vergütet werden – auch wenn das technisch heute schon problemlos möglich wäre. Die Selbstverwaltung hat weiterhin den Hut auf zu prüfen, welche weiteren Leistungen telemedizinisch erbracht und vergütet werden können. Und es gibt Vorgaben an die Selbstverwaltung, bis wann die neuen Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte zur Verfügung stehen müssen. Das funktionierte zwar schon in der Vergangenheit nicht wirklich, aber die Hoffnung stirbt zuletzt …