Die Tagesschau sinniert drüber „wenn der Chatbot den Aufsatz schreibt“ und der stern berichtet: „Universitäten und Schulen wollen Gebrauch von ChatGPT eindämmen“.
Nun haben wir in den letzten Wochen Meldungen dieser Art häufig gelesen. Schüler freuen sich, aber Agenturen und Verlage fürchten schon das Ende ihrer Existenz. Alle zukünftigen Fragen wird die KI beantworten und die entsprechenden Artikel verfassen. Bevor wir uns ebenfalls dem Schicksal ergeben und alle Blogbeiträge künftig ChatGPT überlassen, mal eine ganz pragmatische Frage, die die KI selbst beantworten darf:
Sind die Texte, die von ChatGPT verfasst werden, urheberrechtlich geschützt?
ChatGPT: Ja, die Texte, die von ChatGPT generiert werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die zugrunde liegende Technologie und die Daten, die zur Erstellung von ChatGPT verwendet wurden, sind das geistige Eigentum von OpenAI und seinen Partnern. Die generierten Texte stellen eine einzigartige Kombination von Wörtern und Sätzen dar, die von ChatGPT generiert wurden, und daher genießen sie den gleichen Schutz wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk. Es ist wichtig, die Urheberrechte von ChatGPT und OpenAI zu respektieren und die generierten Texte nur im Rahmen der von OpenAI festgelegten Nutzungsbedingungen zu verwenden. Die korrekte Zitierung wäre übrigens so: (ChatGPT-Modell, erstellt am 22. Februar 2023).
Nur: ist diese Antwort so eindeutig in Deutschland gültig? Schließlich unterscheidet sich das amerikanische Copyright doch deutlich vom deutschen Urheberrecht, denn „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“. Hier sollte der Gesetzgeber schnellsten Klarheit schaffen.