Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts (E-Rezept) hat am 1. Juli 2023 begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. So ist der Stand zumindest heute, nachzulesen auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de).
Aber dieser Tag war ja bislang nicht in Stein gemeißelt, sondern wurde schon mehrfach verschoben … Und so stellen wir uns natürlich die Frage: Ist das jetzt der Durchbruch oder wieder nur ein Zombie, der hier aufpoppt? In letzter Zeit war es in der Presse auffallend still geworden, selbst hier im Blog ist uns das E-Rezept seit Mai 2023 keinen Eintrag mehr wert gewesen.
Das E-Rezept lässt sich seit Juli 2023 via elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Apotheken einlösen. Das funktioniert so: Der Patient erhält vom verordnenden Arzt die Information, dass für ihn ein Rezept auf dem Rezeptserver der Telematik hinterlegt ist. In der Apotheke steckt er die Karte ins Lesegerät und schwupp kann das Rezept vom Server abgerufen werden.
Das klingt einfach – aber ist es das auch? Eine der Testregionen ist Westfallen-Lippe und über die praktischen Erfahrungen, die man dort gemacht hat, führte die Ärzte Zeitung ein ausführliches Interview mit dem stellvertretender IT-Leiter der KVWL, Jakob Scholz. Lesenswert.