Wie heißt es doch so schön buch-antiquarisch: „Don´t judge a book by its cover“. Aber am Inhalt sollte man es schon bewerten können. Gleicher Inhalt bedeutet jedoch nicht zwingend auch Gleichwertigkeit. Zumindest nicht, wenn man sich das aktuelle Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Pressemeldung 30/15 vom 05.03.2015) ansieht. Die Richter stellen nämlich folgenden Unterschied fest: werden die Inhalte eines Buches auf totem Holz abgedruckt, dann handelt es sich offenbar um ein Kulturgut, welches man zu einer ermäßigten MwSt von 7% beziehen kann. Das E-Book mit gleichem Inhalt ist dagegen nur eine schnöde Dienstleistung: also gelten 19% MwSt. Das entspricht zwar in Deutschland (im Gegensatz zu Frankreich) den bereits jetzt geltenden Regeln – aber hatte nicht der Koalitionsvertrag unserer Bundesregierung etwas anderes gefordert?
„Auf europäischer Ebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.“
Wir warten auf Erfüllung dieses Versprechens!