Anfang 2025 soll die ePA für alle starten. Und dieses mal soll es auch funktionieren. Grund genug für uns, mal wieder einen Real World-Test zu machen.
Seit dieser Blog im Februar 2015 an den Start ging, ist eines der wichtigsten Themen die elektronische Patientenakte (ePA). Die war damals noch an die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gekoppelt. Bis man 2018, 15 Jahre nach dem Planungsauftrag von Ulla Schmidt, feststellte, dass der Siegeszug der Smartphones kartenbasierte Lösungen obsolet gemacht hatte. Im Januar 2021 ging dann die Server-basierte Lösung an den Start – Anlass genug, mal einen Praxistest zu machen. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hatte ich dazu die „DAK ePA“-App auf meinem Smartphone installiert und versucht, sie auch zu nutzen. Das war eine Odysee, die Sie hier im Blog noch nachlesen können (Link).
Dann wurde es praktisch erst mal wieder SEHR ruhig. Man hörte, dass im Hintergrund an einer neuen Version gebaut wird, aber es gab keinen Hinweis darauf, dass es auch schon etwas zum Ausprobieren gäbe. Erst Ende 2023 teilte meine Kasse mir mit, dass ich jetzt auf die neue Version der ePA App zugreifen könne. Da es nach wie vor an Anwendungen mangelte, habe ich sie pflichtgemäß auf meinem iPhone installiert, mir alle Zugangsdaten beschafft, aber nichts wirklich ausprobiert.
Erst letzten Montag (4. 11. 2024) kam Dynamik in die Sache. Per E-Mailnachricht von der Adresse epa-kontoverwaltung@…. ließ mir das ePA-Team meiner Kasse eine Nachricht zukommen: „Sie haben Ihre elektronische Patientenakte fast ein Jahr mit dem Gerät iPhone nicht genutzt. … Öffnen Sie bitte innerhalb der nächsten 14 Tage in der ePA-App Ihre Patientenakte. Die Verknüpfung Ihres Geräts iPhone wird ansonsten aufgrund der bestehenden Sicherheitsvorgaben automatisch gelöscht. Sie müssten dann dieses Gerät erneut verknüpfen.“
Guter Anlass, mal wieder einen Reality-Check zu machen. Und zumindest das Einloggen mit PIN und der NFC-Funktion der Gesundheitskarte klappte problemlos. Auf der Startseite sah ich sofort, welche Services mir bereits zur Verfügung stehen. Auch wenn das neben der Kommunikation mit der Kasse und Informationen des BMG nur der Organspendeausweis und das E-Rezept waren: Ich war beeindruckt.
Da ich ohnehin eine Folgeverordnung brauchte, sagte ich der netten MFA in meiner Hausarztpraxis: „Kann ich das Rezept bitte in meine ePA bekommen?“ Schon dem Gesichtsausdruck konnte ich entnehmen, dass darüber wohl noch nicht gesprochen worden war. „Ich hab’s Ihnen auf die Karte gemacht, damit können Sie das Rezept einlösen.“
Vielleicht klappt’s ja trotzdem. Zwei Stunden später rief ich die App zuhause auf, schaute ins Fach E-Rezepte und siehe da: Meine Folgeverordnung tauchte da auf. Einlösbar bis zum 5. 2. 2025. So ging das Abenteuer weiter. In der Apotheke sagte ich dem jungen Mann hinter dem Tresen: „Kann ich mein Rezept auch aus meiner ePA einlösen?“ Antwort: „Das hatten wir noch nicht, aber wir können es gerne probieren.“
Leider gab es tief hinten in der Apotheke keinen Empfang und ich konnte mich nicht einloggen. „Vorne an der Tür ist besser“ sagte man mir und so drehte ich noch eine Runde nach draußen zum Einloggen und kam dann mit geöffneter App zurück. „Ich brauche aber einen QR-Code“ sagte mein Gegenüber nach Blick aufs Display. Aber nur ein Klick auf „Einlösen“ und der QR-Code war da. 30 Sekunden später hatte ich meine neue Packung in der Hand.
Um alles lückenlos zu dokumentieren, hatte ich nicht nur Screenshots gemacht, sondern gleich meinen Mit-Herausgeber dazu genötigt, mich in die Apotheke zu begleiten. Als unbestechlichen Zeugen. Beim Verlassen der Apotheke schauten wir uns tief in die Augen – geht doch! Man könnte fast meinen, dass die Chancen für den Rollout im Frühjahr gar nicht so schlecht stehen. Dachten wir an diesem Mittwochmittag.
Dann passierte am Abend dieses historischen Tages noch etwas Historisches: Die Ampel wurde abgeschaltet. Das hat vermutlich keinen Einfluss auf die Einführung der ePA für alle 2025, könnte die mittelfristige Perspektive aber wieder verändern. Denn einige der Vorhaben von Gesundheitsminister Lauterbach sind noch nicht in trockenen Tüchern.
So befindet sich das HKVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) noch in der parlamentarischen Beratung und auch das Gesetz zum Umbau der Gematik. Die soll ja nach dem Willen von Lauterbach in eine „Digitalagentur Gesundheit“ umgewandelt werden. Ob das nach vorgezogenen Neuwahlen auch noch der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Text und Bilder: Reinhard Merz