Die elektronische Patientenakte hat schon viele Gesundheitsminister kommen und gehen sehen. Uns Ulla brachte sie ins Gesetzbuch, Philipp Rösler und Daniel Bahr straften sie mit Wegschauen und der noch amtierende BGM Hermann Gröhe packte dann die Daumenschrauben für die Selbstverwaltung dazu. Auch wenn die noch nie zum Einsatz kamen …
In der nächsten Legislaturperiode soll sie jetzt endlich Gestalt annehmen. Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte der Leiter der Grundsatzabteilung des Ministeriums, Oliver Schenk, jüngst bei einer Veranstaltung der KBV.
Angesichts der letzten Bundestagswahl klingt das überoptimistisch. Zwar sind die drei potenziellen Jamaika-Koalitionäre prinzipiell alle für einen schnellen Ausbau, aber damit enden die Gemeinsamkeiten auch schon. Die Union will direkt im Kanzleramt den Posten eines Staatsministers für Digitales schaffen. Die FDP ruft nach einem eigenen Digital-Ministerium und die Grünen warnen vor monopolartigen Strukturen und fordern gleich auch deren Entflechtung.
Nach einer schnellen Einigung klingt das nicht und ob und wie das Gesundheitsministerium dann noch involviert sein wird, steht in den Sternnen. Passend dazu hat der Bund der Steuerzahler in seinem aktuellen Schwarzbuch gerade die Kosten von rund 2,2 Milliarden Euro moniert, für die es praktisch noch keine Gegenleistung gibt.
Einziger Hoffungsschimmer: So manchem in der Selbstverwaltung ist aufgefallen, dass die Vernetzung auch Vorteile bringen kann. Und dass man tatsächlich – trotz zehn Jahren auf der Bremse – noch die Chance hat, aktiv mitzugestalten, statt nur zu reagieren. Vielleicht bringt das ja frischen Wind für die Akte. Denn dass sie sonst unter jamaikanischer Flagge vom Stapel läuft, glauben wir nicht wirklich …