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AGAPLESION führt Online-Sprechstunde ein

09. Oktober 2017

Von Januar 2016 bis Mai 2017 testete die AGAPLESION gAG im Rahmen des Innovationsmanagements Modelle zur Online-Sprechstunde. Nun liegt der Abschlussbericht vor: Die Online-Sprechstunde soll unternehmensweit eingeführt werden.
So begann AGAPLESION mit dem Projekt zu einem Zeitpunkt, als die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht klar geregelt waren. Während die Planer in den Projektbesprechungen anfangs noch unsicher waren, was erlaubt ist und in welchen Fällen das Fernbehandlungsgesetz Grenzen setzt, schaffte der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz die Rahmenbedingungen für Online-Sprechstunden. Seit April 2017 liegen nun auch die konkreten Abrechnungsmöglichkeiten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor. „Die zum Projektbeginn vermuteten formalen Hürden bestanden auf einmal nicht mehr“, erklärt Claudia Möller, Leiterin FuE & Innovationsmanagement, AGAPLESION gAG. Dafür mussten mehr technische Fragen gelöst werden als erwartet. Und schließlich war auch die Skepsis gegenüber der neuen Technik bei Patienten und bei Ärzten zu überwinden.
„Dafür entdeckten wir aber für uns ganz neue Einsatzmöglichkeiten im Bereich der ärztlichen Konsile“, beschreibt Marko Ellerhoff, Geschäftsführer der Piloteinrichtung AGAPLESION EVANGELISCHES KRANKENHAUS HOLZMINDEN, die positiven Erkenntnisse aus dem Projekt. „Unser Gefäßchirurg Dr. med. Joachim Peter Joester etablierte Konsil-Sprechstunden zusammen mit einem Ambulanten Pflegedienst aus dem lokalen Wundnetzwerk, um Patienten nach einem Klinikaufenthalt besser betreuen zu können.“ Katharina Stockburger, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am AGAPLESION MVZ HOLZMINDEN, dagegen besprach Befunde, vorwiegend mit jüngeren Patientinnen.
Das Fazit von AGAPLESION: Nach den erfolgreichen Machbarkeits-Tests werden Online-Sprechstunden unternehmensweit eingeführt. Die konkrete Umsetzung wird auf die jeweiligen lokalen Gegebenheiten und die jeweiligen Fachgebiete abgestimmt.

(nach einer Pressemeldung der AGAPLESION gAG vom 29.09.2017, gekürzt)

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