Die Frage nach der Authentifizierung für die elektronische Patientenakte und alle ihre Dienste wurde bisher ganz klar mit einem Wort beantwortet: Karte. Patienten sollen sich durch die elektronische Gesundheitskarte authentifizieren, Ärzte durch den elektronischen Heilberufeausweis. Das war seit dem ersten Planungsentwurf von 2003 immer gesetzt.
Jetzt gibt es einen neuen Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur zukünftigen Ausrichtung der telematischen Infrastruktur (TI). Er trägt den Namen „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG). Nach dem Digitale Versorgung-Gesetz DVG und dem Patientendaten-Schutzgesetz PDSG ist das DVPMG das dritte große Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in dieser Wahlperiode.
Auf 114 Seiten wird die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens in vielen Teilaspekten behandelt. Dabei geht es um digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) – sie sollen ausgebaut werden – und um digitale Pflegeanwendungen (DIPA) – von denen erstmal die Rede ist. Und um einen geplanten Paradigmenwechsel: Für die Versicherten soll die elektronische Gesundheitskarte ab 2023 von einer digitalen Identität abgelöst werden, die nicht an eine Chipkarte gebunden ist.
Wörtlich steht da: „Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren.“ Die eGK soll nur noch als Versicherungsnachweis dienen. Daten, die dort auch gespeichert werden könnten – wie der elektronische Medikationsplan oder der Notfalldatensatz – sollen dann in die elektronische Patientenakte (ePA) wandern.
Ansonsten ist das herausragende am dritten Gesetz, dass erstmals auch ausgiebig beschrieben wird, dass und wie Pflegekräfte in das Medizin-Netzwerk einbezogen werden. Und dass es erstmals beschreibt, was Ärzte mit der Datenschutz-Folgeabschätzung nach der DSGVO für Praxen und Krankenhäuser im Einzelnen zu beachten haben. Das Gesetz soll Mitte nächsten Jahres in Kraft treten und man darf gespannt sein, ob und wie es im Lauf der Abstimmung noch geändert wird.