Ein Gastbeitrag von Dr. Peter Gorenflos, Berlin
Dass bei einem kombinierten Werbe- und Bewertungsportal zahlende Kunden besser abschneiden als Nicht-Kunden erscheint plausibel, aber stimmt es auch faktisch und welche Konsequenzen hat das? Ich habe mir die Mühe gemacht und im Internet über einhundert Jameda-Kunden-Dateien – man erkennt sie am Emblem Gold oder Platin – und über einhundert Jameda-Dateien von Nicht-Kunden zusammengestellt und verglichen. Diese Vergleichsliste lässt sich jederzeit mit beliebigen anderen Jameda-Dateien wiederholen. Es wurden via Gelbe Seiten aus verschiedenen Städten Kollegen unterschiedlicher Facharzt-Richtungen und Zahnärzte per Zufallsprinzip ausgewählt und das Ergebnis war erschreckend. Es ist nahezu unmöglich eine Liste von Jameda-Kunden aufzustellen, die keine guten Durchschnitts-Werte erzielen, aber es ist ganz einfach, lange Listen von Nicht-Kunden aufzustellen, die schlechte bis katastrophale Durchschnitts-Werte erzielen. Mit diesem fragwürdigen Geschäftsmodell verdient Jameda Geld.
Bei Nicht-Kunden wird eine Liste von Vergleichspraxen in der Regel gleicher Fachrichtung angezeigt – alles ausschließlich Jameda-Kunden – inklusive Entfernung mit Kilometerangabe und mit in der Regel besseren Bewertungen. Bei Kunden wird eine solche Liste konkurrierender Praxen nicht angezeigt. Auf diese Weise sollen Patienten von Nicht-Kunden abgeworben werden für Jameda-Kunden, ein klassischer Fall unlauteren Wettbewerbs. Dass die Kriterien für die Veröffentlichung vor allem schlechter Bewertungen bei aller Anonymität in beiden Gruppen identisch sein sollen, ist völlig unplausibel und hätte vor keinem Gericht Bestand. Hier wird kontinuierlicher Druck auf Ärzte ausgeübt, Kunde von Jameda zu werden, “Schutzgeld“ zu bezahlen, um Rufschädigungen zu vermeiden. Das ist inakzeptabel und muss durch eine Ergänzung des Antikorruptionsgesetzes bzw. UWG verhindert werden. Bewertungsplattformen: Gerne! Aber mit gleichen Spielregeln für alle. Werbeplattformen: Ja! Da darf man aber nicht aufgeführt werden müssen, wenn man das nicht will. Eine Kombination beider Plattformtypen muss aber per Gesetz verboten werden, denn sonst wird eine Arzt-Empfehlungs-Plattform zwangsläufig zu einem Portal unlauteren Wettbewerbs, zu einem Ärzte-Korrumpierungs-Forum.