Künftig dürfen baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte in einem weiteren Modellprojekt Patienten ohne Präsenzkontakt aus dem Südwesten fernbehandeln. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ein weiteres Modellprojekt zur ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung genehmigt. Es basiert auf der bundesweit einmaligen Regelung der ärztlichen Berufsordnung in Baden-Württemberg. Damit sind im Südwesten inzwischen sieben Modellprojekte am Start, bei denen die verfasste Ärzteschaft durch das Genehmigungsverfahren die Einhaltung berufsrechtlicher Belange im Sinne des Patientenschutzes überprüft hat.
Ausschließliche ärztliche Fernbehandlung durch Smart Health. Das zunächst auf zwei Jahre angelegte Modellprojekt der Smart Health Heidelberg GmbH bietet eine Einschätzung von Hautproblemen durch einen deutschen Hautfacharzt auf Selbstzahlerbasis. Die zugrundeliegende Software wurde in Zusammenarbeit von Ärzten und Wissenschaftlern des Deutschen Krebsforschungszentrums, des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen sowie der Universitäts-Hautklinik Heidelberg konzipiert. Der Hautbefund kann dabei sowohl über die App „AppDoc“ (Android & iOS) sowie über ein online-Formular zur Beurteilung eingeschickt werden. Innerhalb von 48 Stunden erhält der Einsender eine qualifizierte ärztliche Erstmeinung.
Wie für alle bisher genehmigten Modelle ist auch für Smart Health Heidelberg GmbH eine begleitende unabhängige wissenschaftliche Evaluation verpflichtend. Mit ihrer Hilfe wird kontinuierlich geprüft, ob Patienten auch bei der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus geboten wird.
Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever, betont: „Wir prüfen jedes Modellprojekt auf Herz und Nieren; unsere Genehmigungspraxis bewährt sich und beugt Wildwuchs in diesem Bereich vor, nicht zuletzt, um die Patienten- und Datensicherheit auch bei dieser neuen Form der Behandlung zu gewährleisten. Arzt und Patient können sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner darf eine individuelle Diagnose stellen und, wenn nötig, eine Therapie vorschlagen und einleiten.“
(Quelle: Pressemitteilung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 21.11.2018; gekürzt)
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