Das Ärztebewertungsportal Jameda musste einen Rückschlag hinnehmen. Eine Hautärztin hat beim Bundesgerichtshof erfolgreich durchgesetzt, dass ihre Daten gelöscht werden. Denn nach Bundesdatenschutzgesetz sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Dies war vorliegend der Fall. Grund: fehlende Neutralität des Portals.
Dazu ein Auszug aus der Pressemeldung des BGH vom 20.02.2018: Mit der vorbeschriebenen, mit dem Bewertungsportal verbundenen Praxis verlässt die Beklagte ihre Stellung als „neutraler“ Informationsmittler. Während sie bei den nichtzahlenden Ärzten dem ein Arztprofil aufsuchenden Internetnutzer die „Basisdaten“ nebst Bewertung des betreffenden Arztes anzeigt und ihm mittels des eingeblendeten Querbalkens „Anzeige“ Informationen zu örtlich konkurrierenden Ärzten bietet, lässt sie auf dem Profil ihres „Premium“-Kunden – ohne dies dort dem Internetnutzer hinreichend offenzulegen – solche über die örtliche Konkurrenz unterrichtenden werbenden Hinweise nicht zu. Nimmt sich die Beklagte aber in dieser Weise zugunsten ihres Werbeangebots in ihrer Rolle als „neutraler“ Informationsmittler zurück, dann kann sie ihre auf das Grundrecht der Meinungs- und Medienfreiheit (…) gestützte Rechtsposition gegenüber dem Recht der Klägerin auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten (…) auch nur mit geringerem Gewicht geltend machen. Das führt hier zu einem Überwiegen der Grundrechtsposition der Klägerin, so dass ihr ein „schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung“ ihrer Daten (…) zuzubilligen ist.
Sollte ein Arzt nun hoffen, dass er nun leicht sein Jameda-Profil löschen kann, sollte er sich nicht zu früh freuen. Jameda hat schon angekündigt, dass es zwar sein Werbemodell ändern will – aber keine weiteren Profil-Löschungen vornehmen möchte.
„Patienten finden somit auf jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, sagt Dr. Florian Weiß, jameda Geschäftsführer. (Quelle: Jameda Pressemeldung vom 20.02.2018)