Die Pläne stehen, die Vision ist klar. Sind wir alle bereit für den Sprung in eine ambitionierte, datengetriebene Zukunft?
Der European Health Data Space (EHDS) ist ein Projekt der Europäischen Union mit dem Ziel, die Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU zu verbessern. Medizinische Versorgung, Forschung und gesundheitspolitische Entscheidungen sollen optimiert werden. EU-Bürger sollen einen besseren digitalen Zugang zu ihren personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten erhalten (Primärnutzung, d.h. die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen) und gleichzeitig sollen die Daten unter sicheren Bedingungen genutzt werden können (Sekundärnutzung, d.h. die Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten für andere Zwecke), z.B. für die Forschung.
Kein Widerspruch zum Datenschutz? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt im Zusammenhang mit dem EHDS eine zentrale Rolle, da sie den Schutz personenbezogener Daten regelt. Der EHDS und die DSGVO sind so konzipiert, dass sie nebeneinander bestehen, wobei der EHDS auf den Grundsätzen der DSGVO aufbaut und spezifischere Regelungen für den sensiblen Bereich der Gesundheitsdaten einführt.
In jüngster Zeit war wiederholt zu lesen, dass die DSGVO die Entwicklung der KI in Europa zwar nicht verhindert, aber behindert. Die USA und China ziehen davon. Möglicherweise kann die Sekundärnutzung innerhalb des EHDS hier einiges vereinfachen – oder auch ganz neue (rechtliche, technologische) Probleme schaffen.
Erste Forderungen kommen auch von den Ärzteverbänden. So fordert die KBV, dass die ärztliche Schweigepflicht auch im Rahmen des EHDS gewahrt bleiben müsse. Zudem sollten die Auswirkungen des EHDS auf die Versorgungsprozesse so gering wie möglich gehalten werden, um keinen zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Gesundheitsberufe zu verursachen. Es bleibt abzuwarten, ob es bei den guten Vorsätzen bleibt.
Die Regelung soll 2024 in Kraft treten.
Autor: Wolfram Wiegers
Bild: DALL-E für arztCME