Zertifizierte CME-Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte. CME-Punkte sammeln. Kostenfrei. service@arztcme.de

MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Digitale Versorgung wird Gesetz

02. Dezember 2019

Am vergangenen Freitag hat auch der Bundesrat das Digitale-Versorgung-Gesetz durchgewunken. Nachdem der Bundestag schon Anfang November zugestimmt hatte, wird das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesgesundheitsminister Spahn, den Zugang zu digitalen Innovationen in der Regelversorgung zu verbessern. Das Gesetz verpflichtet deshalb auch Apotheken und Krankenhäuser, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Für Arztpraxen gilt diese Verpflichtung schon länger, hier werden jetzt die Daumenschrauben angezogen: Praxen ohne Anschluss müssen  ab dem 1. März 2020 mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent rechnen – bislang war es nur 1 Prozent.

Dafür dürfen sich Ärzte zukünftig über eine bessere Vergütung für Telekonsile freuen und – das finden vor allem die innovationsfreudigen Praxisinhaber gut: Sie dürfen über ihr Angebot von Videosprechstunden auf der Internetseite informieren. Man muss kein Prophet sein um zu prognostizieren, dass diese Art der Patientenbetreuung in den kommenden Jahren schnell an Bedeutung gewinnen wird.

Auch zwei kontrovers diskutierte Themen sind in dem Paket enthalten. So können Gesundheitsdaten pseudonymisiert zu Forschungszwecken an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt werden. Datenschützer halten das für einen Kardinalfehler, Versorgungsforscher für die einzige Möglichkeit, an valide Daten zu kommen. Wie so oft dürfte es auch hier darauf ankommen, wie – und vor allem wie sicher und anonym – die Übertragung dann tatsächlich funktioniert.

Den Digitalen Gesundheits-Apps (DiGAs) hatten wir erst vor 4 Wochen einen ausführlichen Beitrag gewidmet (Link). Jetzt ist es amtlich: Ab nächstem Jahr können Ärzte und Psychotherapeuten DiGAs zu Lasten der Kassen verordnen, wenn diese vom BfArM in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e aufgenommen wurden. Wir werden in diesem Forum sicher noch öfter über den Stand der Umsetzung berichten.

Weitere Beiträge …