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Generative KI und Urheberrecht

01. Juli 2024

Generative KI und Urheberrecht sind komplexe und oft missverstandene Themen. Es muss ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz kreativer Werke und der Förderung von Innovationen gefunden werden.

Generative Künstliche Intelligenz (Gen KI) ermöglicht die Erstellung von Texten, Bildern, Musik und anderen kreativen Inhalten. Diese Entwicklung wirft jedoch wichtige Fragen im Bereich des Urheberrechts auf. Traditionell werden Urheberrechte natürlichen Personen zugeordnet, die kreative Werke schaffen. Bei Gen AI ist die Rolle des menschlichen Schöpfers jedoch oft weniger klar, da die KI-Modelle auf großen Datenmengen basieren, die aus verschiedenen Quellen stammen.

Ein weiteres Problem ist die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke als Trainingsdaten für Gen AI. Viele KI-Modelle werden mit großen Datensätzen trainiert, die urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten können. Dies wirft rechtliche und ethische Fragen auf, ob die Verwendung solcher Daten ohne ausdrückliche Genehmigung der Urheber zulässig ist. Einige Gerichtsverfahren und Gesetzesinitiativen versuchen, diese Fragen zu klären, aber ein klarer internationaler Konsens fehlt bisher.

Um das kreative und wirtschaftliche Potenzial von Gen AI zu nutzen, ohne die Rechte der ursprünglichen Urheber zu verletzen, sind neue rechtliche Rahmenbedingungen und ethische Richtlinien erforderlich. Diese sollten die Rechte der Urheber respektieren und gleichzeitig Innovationen und den Einsatz neuer Technologien fördern. Im Tagesspiegel erschien am 25.06.2024 ein lesenswerter Artikel von Boniface de Champris, Senior Policy Manager bei der Computer & Communications Industry Association, der sich mit dem Thema „Generative KI und Urheberrecht: Mythen und Fakten“ beschäftigte.

Für wissenschaftliche Autoren sind hier zwei Themenfelder von besonderer Bedeutung, da sie unmittelbar die Nutzung und Verbreitung von Wissen betreffen. Die Frage, inwieweit das Urheberrecht Daten und Fakten schützt, sowie die unterschiedlichen internationalen Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für das Training von KI-Modellen beeinflussen nicht nur die wissenschaftliche Forschung, sondern auch die Veröffentlichung und Verbreitung wissenschaftlicher Arbeiten. Ein Verständnis dieser Aspekte ist entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Wissenschaftsfreiheit zu wahren.

– Das Urheberrecht schützt nur die originale Ausdrucksform eines Werkes, nicht aber die zugrunde liegenden Ideen, Fakten oder Informationen. Es ist erlaubt, von einem urheberrechtlich geschützten Werk zu lernen, aber nicht, es ohne Erlaubnis zu verwerten. Diese Unterscheidung verhindert eine Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes und wahrt die Meinungs- und Informationsfreiheit.

– Nur in der EU können Rechteinhaber die Nutzung von Text- und Data-Mining zu Bildungszwecken untersagen. Andere Länder wie die USA, Japan und einige asiatische Staaten fördern Innovation und Datenzugang durch Ausnahmeregelungen. Diese Divergenz schafft Rechtsunsicherheit und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KI-Industrie.

Während das Urheberrecht wichtige Rechte für Kreative schützt, darf es nicht so weit ausgedehnt werden, dass es die Entwicklung neuer Technologien und den freien Zugang zu Wissen behindert. Es bedarf international abgestimmter Regelungen und eines differenzierten Ansatzes, um sowohl die Rechte der Kreativen als auch die Innovationskraft der Technologiebranche zu fördern.

Text: Redaktion arztCME

Bild: leonardo.ai für arztCME

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