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MedicalLearning – Blog zur Zukunft der medizinischen Information

Hin und Her bei Gesetzesänderungen

16. Mai 2016

Die Bundesregierung lobt sich gerne für ihre Digitalisierungsinitiativen und mit dem eHealth-Gesetz hat Minister Gröhe auch Ernst gemacht. Ein bisschen. Die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die digitalen Gesundheitsdienstleistungen werden zumindest so defininiert, dass für alle Player die Leitplanken klar sind und die Uhren bei der Umsetzung jetzt etwas schneller ticken.

Um so mehr wundert es da, dass bei einem anderen Gesetzvorhaben – dem 4. AMG-Änderungsgesetz – die Uhren gleich wieder zurück gedreht werden. Auch wenn es primär um die Neuordnung der klinischen Prüfungen geht, steht darin explizit ein Verbot von Fernverschreibungen. Apotheker sollen Rezepte demnach nur einlösen dürfen, wenn für sie erkennbar ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt der Verordnung vorausgegangen war.

Die Ärzte Zeitung spricht schon spöttisch von der „Lex Dr. Ed“, weil der britische Online-Anbieter „Dr. Ed“ aktuell wohl Hauptbetroffener wäre. Deutsche Kunden erhalten hier nach telefonischer Arzt-Konsultation Privatrezepte, etwa für Indikationen wie erektile Dysfunktion.

Die Europäische Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU) sieht eine solche grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen explizit vor. Von daher dürfte es spannend werden zu sehen, wie die EU-Komission reagiert, sollte das Gesetz tatsächlich wie geplant verabschiedet werden..

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