Den Bewertungsportalen hatten wir schon am 28. September 2016 einen Beitrag unter dem Titel BEWERTUNGSPORTALE IM DIENSTLEISTUNGSGEWERBE MEDIZIN in diesem Blog gewidmet.
Ja, einerseits ist es schon gut, dass Patienten eine Bewertung abgeben können. Andererseits stört uns die Anonymität, hinter der sich Beschimpfungen und Herabsetzungen verstecken können, die keinerlei wahren Hintergrund haben.
Genauso einen Fall hat das Landgericht München jetzt verhandelt und dem klagenden Zahnarzt Recht gegeben (25 O 1870/15). Denn Bewertungsportale – die letztlich als Wirtschaftsunternehmen anzusehen sind – müssen die Korrektheit der Aussagen beweisen können, nicht der bewertete Arzt oder Zahnarzt.
Jameda wurde nun aufgefordert den Beitrag zu löschen, sonst droht eine Strafe i.H.v. 250.000 €.