Nicht nur bei den Konnektoren gibt es Entscheidungen, über die so mancher den Kopf schüttelt, weil man sie durchaus als Ergebnis „erfolgreicher“ Lobbyarbeit interpretieren kann (Link). Letzte Woche ist aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesickert, dass die geplante Verordnung zum Zwangsaustausch von Biologika zugunsten günstigerer Biosimilars wohl um ein Jahr verschoben wird. Eine Entscheidung, die das gleiche Lobby-Geschmäckle hat.
2016 wurde das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen. Darin war u.a. festgehalten, dass Apotheken ab August 2022 Biologika gegen Biosimilars austauschen sollen, wie das bei synthetisch hergestellten Arzneimitteln und Generika schon lange der Fall ist. Einzige Voraussetzung: Der G-BA muss vorab eine Austauschbarkeit festgestellt haben. Für Ausnahmen soll es, wie bei Generika, das Aut-idem-Kreuz geben.
Letzte Woche hat das Bundeskabinett jetzt beschlossenen, die Frist um ein Jahr zu verlängern. Das berichtet die Apotheker-Zeitung mit Hinweis auf die „erheblichen Einwände, die die Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis, die Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer, die betroffenen pharmazeutischen Unternehmen und die Berufsvertretungen der Apotheker vorgebracht hätten.“
So endet der Juli 2022. Im August wird dieser Blog eine kleine Sommerpause einlegen und ab September sind wir dann wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen einen entspannten Sommer.
Reinhard Merz
Wolfram Wiegers