Was niedergelassene Ärztinnen und Ärzte jetzt berücksichtigen sollten. Seit dem 12. September 2025 gelten die zentralen Regeln des EU-Data-Act. Für Arztpraxen bedeutet das: Wer vernetzte Geräte oder verbundene digitale Dienste nutzt (z. B. EKG-Recorder, Spirometer, CGM-Reader, smarte Waagen), hat ein klares, EU-weit einheitliches Recht auf Zugriff auf die dabei entstehenden Gerätedaten – maschinenlesbar, zeitnah und ohne Zusatzkosten für die Nutzung durch die Praxis. Diese Daten dürfen zudem sicher an Dritte weitergegeben werden, etwa an ein Abrechnungs-, Integrations- oder...










