Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Anfang des Monats Pflicht, die Zahl der hochgeladenen Dokumente steigt. Doch nächstes Jahr könnte neuer Ärger drohen – von der E-Evidence-Verordnung der EU. Mit der EU-Verordnung (EU) 2023/1543, bekannt als E-Evidence-Verordnung, hat man sich bisher noch wenig beschäftigt. Kein Wunder, soll sie doch erst ab August 2026 gelten. Trotzdem wirft sie schon lange Schatten voraus. Es handelt sich um ein neues europäisches Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Beweissicherung in Strafverfahren. Ziel ist es, Ermittlungsbehörden der...










