Der Fahrplan für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist eng getaktet. Im Januar 2021 ging es los. Ein Praxistest, den wir Ende Januar durchführten, endete sehr ernüchternd (Link). Kein Wunder, bekamen wir danach zu hören, wird ja auch alles erst getestet. Richtig losgehen soll es dann am 1. Juli 2021.
Heißt praktisch: In den Quartalen 1 und 2/2021 wurden und werden die zugelassenen Konnektoren getestet und dann wird gegen Ende des zweiten Quartals die neue Version auf allen installierte Konnektoren eingespielt. Auch die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware haben dann ihre Hausaufgaben gemacht und die Software entsprechend vorbereitet. Ab 1. Juli soll die Infrastruktur stehen und die Praxen sind ePA-fähig – so ist die aktuelle Planung der gematik.
Doch selbst wenn das alles klappt, gibt es noch eine Hürde zu nehmen. Denn in jeder Praxis muss mindestens ein aktueller elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) vorliegen. Der ist zur Authentifizierung erforderlich und wird unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, die bei vielen digitalen Anwendungen verlangt wird, so für den elektronischen Arztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Kein eHBA, kein Zugriff auf die ePA – so die Logik.
Wie viele davon mittlerweile schon ausgegeben sind, erfährt man nicht wirklich. Der Prozentsatz liegt aber wohl noch unter 50 Prozent. Und der Vorgang braucht Zeit. Ärzte müssen den eHBA zunächst bei ihrer Landesärztekammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Erst wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhält man eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern. Der gesamte Prozess kann schon mal 2-3 Monate dauern. So sind wir gespannt, was am 1. Juli 2021 dann tatsächlich geht und was nicht …